Hessischer Leichtathletik-Verband Kreis Groß-Gerau Allgemeine Bestimmungen zu den Ausschreibungen 2023

Alle Meisterschaften und Bestenkämpfe werden nach den jeweils gültigen Ausgaben der Internationalen Wettkampfregeln (IWR), und der Satzung und Ordnungen des DLV, insbesondere der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) durchgeführt.

Veranstalter:        HLV-Kreis Groß-Gerau

Ausrichter:          Der vom Kreis jeweils beauftragte Verein bzw. die beauftragte Leichtathletik-Gemeinschaft (LG).

Teilnahmeberechtigung:

Bei den Kreismeisterschaften und -Bestenkämpfen aller Altersklassen sind nur Mitglieder, der dem HLV angehörenden Kreisvereine oder Leichtathletik-Gemeinschaften teilnahmeberechtigt.

EU-Bürger sind startberechtigt, wenn sie ein Startrecht für einen deutschen Verein besitzen.

Nicht-EU-Staatsbürger sind an Wettkämpfen startberechtigt, gemäß der Ordnung des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, sofern sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und ein gültiges Startrecht eines hessischen Leichtathletikvereins.

Im Gegensatz zur Regelung in der gültigen Fassung der DLO besteht bei Hessischen Meisterschaften und Meisterschaften des Kreises Groß-Gerau folgende Regelung: Ausländer können, sofern sie einen Startpass besitzen, Mitglied in einem dem HLV angeschlossenen Verein sind und die Qualifikationskriterien erfüllt haben, an Meisterschaften des Kreises Groß-Gerau teilnehmen.

Über ein Teilnahmerecht von Athleten/-innen aus anderen Landesverbänden und anderen Kreisen an Kreismeisterschaften und –bestenkämpfen entscheiden die jeweiligen Fachwarte. Im Falle eines Sieges erfolgt jedoch keine Titelvergabe an diese Athleten/-innen. Endläufe und Endkämpfe sind den Athleten/-innen der Kreisvereine vorbehalten.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist außerdem:

 

  1. Die ordnungsgemäße Meldung durch den Verein oder die LG an die in der Ausschreibung angegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse, ergänzt um die Meldung der Kampfrichter/Helfer. Ein Meldebogen kann unter www.gross-gerau.hlv.de heruntergeladen werden.
  2. Sofern Meldevordrucke handschriftlich ausgefüllt werden, sind alle Angaben deutlich in Maschinen- oder Blockschrift zu schreiben.


Ein gültiger Startpass ab Jugend U14, der auf Verlangen nachzuweisen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die Wettkampfleitung über ein Startrecht.

Im Übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen zum Teilnahmerecht für Hessische Meisterschaften.

Meldungen, Meldetermine und Nachmeldungen

Die in den Ausschreibungen angegebenen Meldetermine sind einzuhalten. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Meldeadresse.

Zu spät eingegangene Meldungen müssen nicht berücksichtigt bzw. können als Nachmeldung behandelt werden.

Staffelmeldungen haben namentlich zu erfolgen. Es können zusätzlich zwei Ersatzleute benannt werden. Die endgültige Besetzung muss 60 Minuten vor Beginn des Vorlaufs schriftlich am Stellplatz abgegeben werden (IWR, Kapitel 5 Abschnitt 3 Regel 170, Ziff. 10 u. 11) Siehe auch Erläuterungen der IWR.

Mit der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung der Organisationsgebühren anerkannt.

Für die Meldung an Wettkämpfen müssen personenbezogene Daten elektronisch gespeichert werden. Diese gegebenen Daten stehen anschließend in den Ergebnislisten. Für eine ordnungsgemäße Meldung müssen Name, Vorname, Geburtsjahrgang und Verein an die Meldeadresse übermittelt werden.

Für Teilnehmer/-innen an der Kinderleichtathletik, müssen am Wettkampftag alle Einverständniserklärungen beim Verein vorliegen. Die Vereine bestätigen mit dem Haftungsausschluss Kinderleichtathletik, dass alle Formulare korrekt vorliegen. Die einzelnen Einverständniserklärungen können stichprobenartig von einzelnen Vereinen kontrolliert werden.

Organisationsgebühren

Einzeldisziplinen:   Männer, Frauen, Senioren/-innen 4,00 €
    Jugend U20 + U18: 3,50 €
    Jugend U16: 3,00 €
    Jugend U14 + Kinder U12 2,50 €
Staffeln:   Männer, Frauen, Senioren/-innen 4,00 €
    Jugend U14, U16, U18, U20 3,00 €
    Kinder U12 3,00 €
Mehrkämpfe:   Aktive 5,00 €
    Jugend U20, U18, U16, U14 5,00 €
    Kinder U12 5,00 €
Kinderleichtathletik: .. Kinder U8/U10: 3,50 €
Nachmeldegebühr:     6,00 €

 

  • Für Mannschaften werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
  • Bei Nachmeldungen bis 45 Minuten vor Wettkampfbeginn wird weiterhin eine Nachmeldegebühr von € 6,00 je Wettkämpfer/-in erhoben. 

Vereinskleidung/Startnummern/Werbung/Dornenlänge

Alle Teilnehmer/-innen müssen in der dem HLV gemeldeten Vereinskleidung den Wettbewerb bestreiten und die ausgegebenen Startnummern unverändert tragen. Verstöße gegen diese Regelung können mit dem Ausschluss geahndet werden. (DLO §5, 5.1.1.4, IWR Kapitel 5 Abschnitt 2 Regel 143, Ziff. 1)

Die ausgegebenen Startnummern sind unverändert bei elektronischer Zeitmessung vorne zu tragen, bei Handzeitnahme hinten.

Auf allen Wettkampfanlagen, deren Lauf- und Anlaufbahnen mit Kunststoff belegt sind, dürfen nur Schuhe mit Dornen bis max. 6 mm benutzt werden; beim Hochsprung und Speerwurf sind max. 9 mm erlaubt, sofern es keine Einschränkungen des Ausrichters gibt.

Geräte

Sämtliche Geräte – ausgenommen Speere und Sprungstäbe – werden vom Ausrichter gestellt. Eigene Geräte dürfen benutzt werden, sofern sie vor dem Wettkampf von einem vom HLV zugelassenen Geräteprüfer geprüft, als zugelassen gekennzeichnet sind und allen Wettkämpfern für die gesamte Dauer des Wettkampfes zur Verfügung stehen. An den Wettkampfgeräten dürfen nach der Prüfung bis zum Ablauf der gewährten Zeit keine Veränderungen vorgenommen werden. Für Schäden an zum Wettkampf ausgeliehenen Geräten übernimmt der HLV-Kreis Groß-Gerau keine Haftung.

Meldung am Stellplatz/Weiterkommen bei den Läufen

Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. 

Ein Stellplatz wird nur für Laufwettbewerbe im Rahmen von Einzelmeisterschaften eingerichtet. Die Stellplatzkarten mit Angabe der Bestleistung sind mindestens 45 Minuten vor Beginn des jeweiligen Laufs am Stellplatz abzugeben. Für technische Disziplinen und Sprungwettbewerbe sollen die Teilnehmer/-innen sich 15 Minuten vor Wettkampfbeginn am Wettkampfort bei dem zuständigen Kampfgericht ihre Teilnahme bestätigen lassen.

Wenn es keinen Stellplatz gibt, werden die Startlisten möglichst zu Beginn der Veranstaltung ausgehängt, spätestens aber einer Stunde vor dem Start. Der Obmann Lauf teilt die Athleten in die Läufe ein. In Vorläufen wird dann nicht nach Meldeleistungen gesetzt. Es besteht kein Anrecht auf eine andere Bahn.

Aus den Vorläufen kommen bei Kreisveranstaltungen die Zeitschnellsten in die Zwischen- und Endläufe weiter. Bei Zwischen- und Endläufen in Bahnen werden die Teilnehmer/-innen entsprechend ihrer jeweiligen Vorleistung gesetzt, bei Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Einsprüche

Einsprüche, die die Durchführung oder das Ergebnis eines Wettkampfs betreffen, sind sofort, spätestens aber 30 Minuten nach Bekanntgabe des Ergebnisses dem jeweiligen Schiedsrichter (oder Obmann, wenn kein Schiedsrichter eingeteilt ist) mündlich vorzutragen. Gegen dessen Entscheidung kann innerhalb einer weiteren Frist von 30 Minuten Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen. Über den Einspruch wird nur nach Hinterlegung der Einspruchsgebühr von 80,00 Euro, bei Jugend- und Schülerveranstaltungen von 50,00 Euro verhandelt.

Ausschluss von Teilnehmern/-innen

Ein/e Teilnehmer/-in wird vom laufenden und allen weiteren Wettbewerben (auch Staffeln) ausgeschlossen, wenn er/sie

 

  • zum Wettkampf nicht antritt, ohne den Verzicht vor Wettkampfbeginn unverzüglich beim Stellplatz oder zuständigen Kampfgericht bekannt zu geben;
  • sich in den Qualifikationen oder Vorlaufrunden (gilt auch für Zwischenlauf) für die weitere Teilnahme an einem Wettbewerb qualifiziert, aber dann nicht mehr antritt, ohne den Verzicht am Stellplatz oder zuständigen Kampfgericht vor Wettkampfbeginn bekannt zu geben,
  • zum ersten Versuch eines technischen Wettbewerbs unter Berücksichtigung von Regel 142 Nr. 3 IWR nicht antritt, ohne das Kampfgericht vorher zu unterrichten.

Wertung bei Kreismeisterschaften der Männer, Frauen und Jugend

Eine Meisterschaftswertung erfolgt in einem Wettbewerb nur, wenn mindestens 3 Teilnehmer/-innen antreten oder 2 Staffeln den Wettbewerb aufnehmen, bei Mannschaftskämpfen, wenn mindestens 2 Mannschaften im Ziel sind.

Mannschaftsergebnisse werden wie folgt ermittelt:

  • Cross-/Waldlauf         durch Addition der Platzierung
  • Straßenlauf               durch Addition der Zeiten
  • Mehrkampf               durch Addition der Punkte

Wertung bei Meisterschaften der Jugend U16/U14/U12/U10

In Disziplinen in denen Vor- oder Zeitläufe stattfinden, ist die Laufeinteilung getrennt nach den Jahrgangsklassen vorzunehmen. Bei allen übrigen Wettbewerben können beide Jahrgangsklassen zusammengefasst werden, so dass in Stoß-/Wurfwettbewerben und beim Weitsprung in der Regel jeweils acht (insgesamt sechzehn) den Endkampf bestreiten.

Bei Staffel- und Mannschaftswettbewerben können Athleten/-innen beider Jahrgangsklassen eingesetzt werden.

Im Übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen für Hessische Meisterschaften Punkt 20 Wertung bei Meisterschaften der Jugend U16/U14

Ein Meistertitel wird nur vergeben, wenn in einem Wettbewerb mindestens 3 Teilnehmer/-innen oder 2 Staffeln den Wettbewerb aufnehmen oder mindestens 2 Mannschaften im Ziel sind.

Alle Ergebnislisten werden auf der Internetseite des HLV-Kreises Groß-Gerau (www.gross-gerau.hlv.de) veröffentlicht.

Seniorenwertung

Die Einzelwertung erfolgt in den angegebenen Klassen für Senioren/-innen. Möchte ein/e Teilnehmer/-in nicht in seiner/ihrer Altersklasse gewertet werden, muss dies ausdrücklich auf der Meldung angegeben sein. Eine Meisterschaftswertung erfolgt in einem Wettbewerb nur, wenn mindestens 3 Teilnehmer/-innen antreten oder 2 Staffeln den Wettbewerb aufnehmen, bei Mannschaftskämpfen, wenn mindestens 2 Mannschaften im Ziel sind. Ein Start in zwei oder mehr Altersklassen in einer Disziplin innerhalb einer Veranstaltung ist nicht erlaubt.

Die Mannschaftswertung sowie die Wertung der Staffeln erfolgt in den Doppelklassen M30/35, M40/45, M50/55, M60 u.ä. und W30/35, W40/45, W50 u.ä. 

Die Teilnehmer/-innen werden in der Altersklassenmannschaft gewertet, in der sie für den Einzelwettbewerb gemeldet sind. Ermittlung der Mannschaftsergebnisse siehe Punkt 8 der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen.

Urkunden

Urkunden erhalten bei Laufwettbewerben in Bahnen die Endlaufteilnehmer/-innen, im Übrigen die Platzierten 1-8, bei Staffel- und Mannschaftswertungen die Platzierten 1-3.

In der Kinderleichtathletik erhalten alle Teilnehmer/-innen und teilnehmenden Mannschaften Urkunden. Kleine Präsente sind durch die ausrichtenden Vereine zu organisieren. Die ausrichtenden Vereine können selbst über Präsente entscheiden. Präsente sind freiwillig. 

 

Vereinsgespräch

Eine halbe Stunde vor Beginn der Wettkämpfe findet eine Besprechung mit den Vereinsvertretern statt. Hier soll über den organisatorischen Ablauf der Veranstaltung informiert werden. Jeder teilnehmende Verein ist dazu verpflichtet, mindestens einen Vertreter zu schicken.

Haftung

Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl, Sach- und Vermögensschäden oder sonstigen Schäden.

Kampfrichter/Helfer

Alle an Kreismeisterschaften bzw. –bestenkämpfen teilnehmenden Vereine/LGs müssen Kampfrichter/Helfer für die Dauer der Veranstaltung stellen in einer Anzahl gem. Ausschreibung. Die Kampfrichter/Helfer sind in der Wettkampfmeldung zusätzlich zu den Wettkämpfern namentlich auf einem Formblatt zu nennen (eine Kopiervorlage kann auf der Homepage heruntergeladen werden). Zu Beginn der Veranstaltung sind pro gemeldetem Kampfrichter/Helfer 10,00 Euro zu hinterlegen. Am Ende der Veranstaltung werden die 10,00 Euro für die Kampfrichter/Helfer, die während der gesamten Dauer der Meisterschaft/Bestenkämpfe zur Verfügung standen, erstattet.

 

Vergütung für Kampfrichter und Helfer

Vom Kampfrichterobmann geladene Kampfrichter erhalten bei Veranstaltungen im Kreis Groß-Gerau eine Tagespauschale von 8 Euro. Zusätzlich wird das Fahrgeld nach den jeweiligen Sätzen des HLV entrichtet (zurzeit 0,30 Euro). Für im Auto mitgenommene Kampfrichter wird zusätzlich 0,02 Euro je Kilometer gezahlt. Vergütet wird auch ein Fahrschein 2. Klasse mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Alle von den Vereinen gestellten Kampfrichter und Helfer erhalten eine Pauschale von 6 Euro, bei weniger als 2 Stunden Tätigkeit 3 Euro, aber kein Fahrgeld.

Die Auszahlung erfolgt nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Kampfrichterobmann oder den Veranstaltungsleiter.

Nicht am Wettkampftag abgeholte Kampfrichter- und Fahrgelder verfallen.

Veranstaltungen des HLV bleiben unberührt.

Sonstiges

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Vorbereitung einer Veranstaltung, bei der EDV eingesetzt wird, personenbezogene Daten maschinell gespeichert werden (Hinweis laut Datenschutzgesetz).

Im Übrigen sind die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen des Hessischen Leichtathletik-Verbandes sinngemäß anzuwenden.

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